OctopusGenius

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass diese Website für möglichst viele Menschen nutzbar ist, auch mit Screenreader, per Tastatur oder mit eingeschränktem Sehvermögen. Diese Erklärung beschreibt den Stand vom 11. September 2026 und wird fortgeschrieben.

Rechtlicher Rahmen, ehrlich eingeordnet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet uns nach unserer Einschätzung nicht: Wir beraten ausschließlich Unternehmen und bieten keine Dienstleistung für Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne von § 1 Abs. 3 BFSG an. Diese Erklärung ist deshalb freiwillig. Wir behaupten hier keine Konformität mit einer Norm, sondern beschreiben, was wir gemessen haben.

Was wir geprüft haben

Wir prüfen automatisiert mit axe-core über 13 repräsentative Seiten, zusätzlich messen wir Farbkontraste rechnerisch gegen die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA. Zuletzt geprüft am 11. September 2026.

Ergebnis dieser Prüfung: keine automatisch feststellbaren Verstöße auf allen 13 geprüften Seiten. Zu Beginn des Tages waren es 13 Verstöße, darunter drei Seiten mit schwerwiegenden Kontrastfehlern.

Behoben wurden unter anderem:

  • Die Brotkrumen-Navigation war auf acht Seiten mit dunklem Seitenkopf nicht lesbar. Gemessen 1,92:1 für Links und 2,31:1 für die aktive Seite, nötig sind 4,5:1. Jetzt 11,6:1 beziehungsweise 5,6:1.
  • Dekorative Ziffern auf der Startseite und in den Prozessübersichten lagen bei 1,26:1 und 2,14:1. Jetzt 3,2:1 und 3,5:1.
  • Zwei Links auf dunklem Grund und zwei Quellenangaben lagen zwischen 3,25:1 und 4,42:1. Jetzt zwischen 5,8:1 und 11,6:1.
  • Der Cookie-Hinweis war als Dialog ausgezeichnet, ohne den Fokus zu übernehmen oder die Seite zu sperren. Für Screenreader war das ein Versprechen, das die Seite nicht einlöst. Die Rolle wurde entfernt.
  • Sechs ergänzende Bereiche lagen als aside innerhalb anderer Seitenbereiche und störten dort die Orientierung.
  • Auf der Blog-Übersicht wurde eine Überschriftenebene übersprungen, und auf der Newsletter-Seite trugen zwei Formulare denselben Namen.

Was wir nicht wissen

Automatische Prüfwerkzeuge finden nur einen Teil der Barrieren, nach gängigen Schätzungen deutlich weniger als die Hälfte. Null Befunde heißen deshalb nicht barrierefrei. Diese Punkte stehen bei uns noch aus:

  • Ein Test mit echten Screenreadern (VoiceOver, NVDA).
  • Eine vollständige Bedienung aller Formulare und Menüs ausschließlich per Tastatur.
  • Eine Prüfung durch Menschen mit Behinderung statt nur durch Software.
  • 98 Kontrastfälle, die das Prüfwerkzeug maschinell nicht entscheiden kann, etwa Text über Bildern.

Barriere melden

Wenn dir etwas auffällt, das dich an der Nutzung hindert, schreib uns. Wir antworten werktags innerhalb von 24 Stunden und sagen dir ehrlich, ob und wann wir es beheben können.

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